Kündigung, Vertragsbeendigung und Datenlöschung
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-12
1. Kündigung durch den Nutzer
Der Nutzer kann kostenpflichtige Abonnemente jederzeit über sein Nutzerkonto oder über die hierfür vorgesehenen Kündigungswege kündigen.
Die Kündigung wird auf das Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode wirksam. Bereits bezahlte Gebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Kostenlose Leistungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist eingestellt oder gelöscht werden.
2. Kündigung durch WeSendit
WeSendit ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.
Das Recht zur ausserordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Nutzer gegen diese AGB oder andere verbindliche Richtlinien von WeSendit verstösst;
- Rechte Dritter verletzt werden;
- die Dienste missbräuchlich oder sicherheitsgefährdend genutzt werden;
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen;
- fällige Vergütungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden.
3. Produkt- und Abonnementsanpassungen
WeSendit entwickelt ihre Dienstleistungen kontinuierlich weiter und behält sich das Recht vor, Produkte, Leistungsumfänge, Funktionspakete, Speicherkontingente, Preisstrukturen sowie Abonnementmodelle jederzeit anzupassen, zusammenzuführen oder einzustellen.
Sofern eine solche Anpassung bestehende kostenpflichtige Abonnemente betrifft, wird der betroffene Nutzer rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung informiert. Die Mitteilung erfolgt in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail, innerhalb des Nutzerkontos oder über andere elektronische Kommunikationskanäle.
Wird ein bestehendes Abonnement eingestellt oder wesentlich verändert, ist WeSendit berechtigt, den Nutzer auf ein gleichwertiges oder höherwertiges Nachfolgeabonnement zu migrieren. Dabei werden die geänderten Leistungen sowie die künftig geltenden Preise transparent kommuniziert.
Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung erhält der Nutzer ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Der Nutzer kann das betroffene Abonnement bis zum Inkrafttreten der Änderung mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
Widerspricht der Nutzer der angekündigten Anpassung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist oder nutzt er die Dienste nach Inkrafttreten der Anpassung weiter, gilt dies als Zustimmung zur Umstellung auf das neue Abonnementmodell.
Die automatische Migration erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Aufrechterhaltung der Dienstleistung und begründet keinen Anspruch auf Beibehaltung historischer Produkte, Preise oder Leistungsumfänge.
4. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der betroffenen Dienste.
WeSendit ist berechtigt, den Zugriff auf Nutzerkonten, Speicherbereiche, Sharing-Funktionen, Branding Channels sowie sonstige bereitgestellte Dienste zu deaktivieren.
Soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, kann dem Nutzer vor der endgültigen Löschung seiner Daten eine angemessene Frist zur Datensicherung oder zum Datenexport eingeräumt werden.
Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Exportformate oder Migrationsleistungen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Löschung von Daten
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann WeSendit sämtliche gespeicherten Inhalte und zugehörigen Metadaten löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, behördlichen Anordnungen oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsbeendigung sämtliche für ihn relevanten Daten zu sichern.
WeSendit übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die daraus resultieren, dass der Nutzer vor Vertragsbeendigung keine Datensicherung vorgenommen hat.
6. Fortgeltung einzelner Bestimmungen
Bestimmungen über Haftung, Datenschutz, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Markenrechte, Freistellungen sowie sonstige Regelungen, die ihrem Zweck nach über die Vertragsbeendigung hinaus Bestand haben sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wirksam.